Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.wzv-hoergertshausen.de des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Hörgertshausener Gruppe.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) überwiegend vereinbar.
Die Webseite wurde neu aufgebaut, um die Anforderungen an Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.1 Level AA und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 optimal zu erfüllen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung
- PDF-Dokumente: Die auf dieser Webseite verlinkten PDF-Dokumente (Satzungen, Formulare, Wasserwerte, Datenschutzerklärung) sind teilweise nicht barrierefrei. Die Umwandlung dieser Dokumente in barrierefreie Formate würde eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen. Bei den meisten Dokumenten handelt es sich um historisch gewachsene Verwaltungsdokumente, deren nachträgliche Konvertierung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde. Neuere Dokumente werden nach Möglichkeit barrierefrei erstellt.
- Externer Dienst zur Zählerstandserfassung: Die Zählerstandserfassung erfolgt über einen externen Dienstleister (wzko.komuna.net). Die Barrierefreiheit dieses externen Dienstes liegt außerhalb des Einflussbereichs des Wasserzweckverbands.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24. Februar 2026 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung sowie automatisierten und manuellen Prüfungen der Webseite.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen, können Sie sich gerne an uns wenden:
Zweckverband zur Wasserversorgung der Hörgertshausener GruppeSchloßstraße 10
85413 Hörgertshausen
Telefon: 08764 451
Telefax: 08764 92 00 98
E-Mail: info@wzv-hoergertshausen.de
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit dieser Webseite innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle einschalten.
Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landeshauptstadt München ist zuständig für das Schlichtungsverfahren im Freistaat Bayern:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik (DÜB)
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Telefon: 089 2129-1111
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Ombudsstelle nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Nach § 16 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) können Sie sich auch an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese vermittelt bei Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen auch keinen Rechtsbeistand.